Patientenrechte

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Wunsch -Rehaklinik

 

Gesetzlich versicherte Patienten dürfen eine Rehaklinik nicht frei auswählen – selbst wenn die Einrichtung einen Versorgungsvertrag mit der Kasse hat und der Patient die Mehrkosten trägt.

 

BSG Kassel, Az.: B 1 KR 53/12 R

 

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